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Eine Unternehmensbewertung kann verschiedene Gründe haben. Von Kauf oder Verkauf über einen Gesellschafterwechsel bis hin zur güterrechtlichen Auseinandersetzung bei Ehepaaren oder Berechnungen bei Erbteilen.
Genauso vielfältig wie die Anlässe für eine Bewertung sind die Methoden und Standards zur Ermittlung von Unternehmenswerten. In Abhängigkeit von Bewertungszweck und Komplexität des zu bewertenden Unternehmens sind verschiedene Standards vorgegeben. In der Praxis, insbesondere bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes, sind die Standards IDW S 1, Discounted Cash-Flow sowie die IACVA Professional Standard anerkannte Bewertungsmethoden.
Diese Unternehmenswertgutachten sind sehr aufwendig und kosten zwischen 15.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße. In vielen Fällen ist ein umfassendes Unternehmensfeldgutachten allerdings weder notwendig noch sinnvoll. So wird beim Unternehmenskauf der Marktpreis verhandelt und der Unternehmer benötigt lediglich eine Orientierung für die Kaufpreisverhandlungen. Ein detailliertes Gutachten ist beispielweise nur dann sinnvoll, wenn dieses entweder gesellschaftsrechtlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine gerichtliche Auseinandersetzung erwartet wird.
Für alle anderen Fälle ist die von uns angebotene Unternehmenswerteinschätzung ausreichend. Mit 1.500 bis 4.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Umsatz haben Sie dabei vollkommene Kostensicherheit. Die Unternehmenswerteinschätzung kann auch als Grundlage für ein umfassendes Wertgutachten verwendet werden und wird dabei auf den Kaufpreis des umfangreicheren Gutachtens voll angerechnet.
Sachverständigengutachten unterliegen besonderen Anforderungen, wenn sie den Nachweis eines niederen Werts erbringen sollen. ...
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Bei familien-, erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sind Bewertungen von Unternehmen und Immobilien von großer Bedeutung. Ein Unternehmens- oder Immobilienwertgutachten stellt regelmäßig in der Praxis die zentrale Weichenstellung im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen dar. ...
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Martina Ganz, Diplom-Betriebswirtin (FH)
Beitrag verfasst am 07.10.2013
Zuletzt aktualisiert am 22.03.2016, 16:03 Uhr