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Bei familien-, erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen
Streitigkeiten sind Bewertungen von Unternehmen und Immobilien von großer
Bedeutung. Ein Unternehmens- oder Immobilienwertgutachten stellt regelmäßig in
der Praxis die zentrale Weichenstellung im Rahmen von streitigen
Auseinandersetzungen dar.
Ein Privatgutachten ist zwar kein
Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO, sondern ein qualifizierter
Parteivortrag (BGH-Urteil vom 11.5.1993- VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382).
Privatgutachten wirken sich im gerichtlichen Verfahren aber auf die Darlegungs-
und Beweislast und auf das weitere Vorgehen des Gerichts aus. Das
Privatgutachten kann dabei als Ausgangspunkt weiterer Wertermittlungen oder
Überprüfungen verwendet werden und insbesondere dem Tatrichter in der 1.
Instanz eine Entscheidungshilfe zur Auswahl der Bewertungsmethode im konreten
Einzelfall an die Hand geben und so als Grundlage einer gerichtlichen
Entscheidung dienen. Zudem kann ein Privatgutachten eine gerichtliche
Beweisaufnahme substituieren, wenn das Gericht die Beweisfrage durch den
Substantierten Parteivortrag auf Grundlage des Privatgutachtens als beantwortet
ansieht (BGH, Urteil vom 11.05.1993, VI ZR 243/92). Stellen Sie deshalb
frühzeitig die Weichen im Verfahren und ziehen den Richter auf Ihre Seite.
Die Kosten für Privatgutachten zur
Unternehmens- oder Immobilien-bewertung können zu den Kosten des Rechtsstreits
nach § 91 ZPO zählen, wenn dieses unmittelbar prozessbezogen ist. Es ist nicht
erforderlich, dass das Privatgutachten prozessual tatsächlich verwertet wird
(BGH, Urteil vom 23.05.2006, VI ZB 7/05). Das Privatgutachten ist regelmäßig
substantiierter Parteivortrag und als solcher als sachdienlich im Sinne von §
91 Absatz 1 Satz 1 ZPO anzusehen.
Es sprechen also viele gute Gründe
dafür, ein Privatgutachten zur Unternehmens- oder Immobilienbewertung in
Auftrag zu geben. Wir haben uns deshalb verstärkt auf die Erstellung von
entsprechenden Gutachten, insbesondere für kleinerei und mittlere Unternehmen,
spezialisiert.
Wir arbeiten dabei mit Spezialisten, wie
zusammen.
Als ersten Schritt der Begutachtung
erstellen wir Ihnen einen sogenannten „Quickcheck“,
als eine überschlägige aber aussagekräftige Werteinschätzung des Unternehmens
bzw. der Immobilie. Dieser kann als Handlungsempfehlung für die weitere
Vorgehensweise in dem speziellen Verfahren, als Entscheidungshilfe für die
Erstellung eines weitergehenden Gutachtens oder aber zur Substantiierung Ihres
Sachvortrages dienen.
Bei diesen „Quickchecks“ gehen wir von
einem Zeitaufwand von 10 bis 20 Arbeitsstunden aus, dies entspricht einem
Kostenaufwand für Sie von ca. 1.000,--
bis 2.000,-- Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ihre Ansprechpartnerin:
Martina
Ganz
Tel. 089/71046092
Fax 089/74133199
Email Martina.Ganz@consilio-beratung.de
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Martina Ganz, Diplom-Betriebswirtin (FH)
Beitrag verfasst am 31.03.2015
Zuletzt aktualisiert am 22.03.2016, 16:02 Uhr