Die URS-Gruppe verbindet die Arbeit von Steuer- und Unternehmensberatern sowie von Rechtsanwälten. Jeder Kooperationspartner ist ein Experte auf seinem Gebiet und zeichnet sich durch umfangreiches Know-how und einschlägige Berufserfahrung aus.
Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer. Dabei beschäftigen wir uns mit klar definierten Themen sowie mit der Lösung themenübergreifender Fragestellungen.
LAG Hessen, Urteil vom 23. August 2017, Az.: 6 Sa 137/17 Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, fristlose Arbeitgeberkündigung, verhaltensbedingte Kündigung, Smartphones eröffnen vielfältige Möglichkeiten. So können mit Hilfe eines solchen Geräts auch Mitschnitte von Gesprächen aufgezeichnet werden. Das LAG Hessen hat in einer Entscheidung klargestellt, dass das heimliche Mitschneiden eines Personalgespräches durch den Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Entscheidung macht deutlich, dass moderne Kommunikationsmittel verantwortungsvoll genutzt werden müssen; anderenfalls droht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wer heimlich Personalgespräche mitschneidet, muss mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen. ...
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